Werter Jürgen Habermas,

herz­li­chen Glück­wunsch zum heu­ti­gen 90sten Geburts­tag und tiefs­ten Dank für Ihr Vor- und Wei­ter­den­ken und Ihr unge­bro­che­nes in Fra­ge stellen. 

Ihr Chris­toph Quarch

P.S. Ger­ne pos­te ich heu­te, am 18. Juni 2019 zu Ihren Ehren mei­ne Rezen­si­on aus dem Jahr 1996

„Nein“ zur Nati­on
Poli­ti­sche Iden­ti­tät grün­det in geteil­tem Recht

Jür­gen Haber­mas:
Die Ein­be­zie­hung des Ande­ren. Stu­di­en zur poli­ti­schen Theo­rie, Suhr­kamp Ver­lag, Frank­furt am Main 1996, 404 Sei­ten, DM 36,-.

Laut Hegel ist es Sache der Phi­lo­so­phie, den Geist ihrer Zeit auf den Begriff zu brin­gen. Misst man das Schaf­fen der Phi­lo­so­phen an die­sem Anspruch, wird man Jür­gen Haber­mas einen der gro­ßen unter ihnen nen­nen dür­fen. Kaum einem ande­ren gegen­wär­ti­gen Den­ker ist es gelun­gen, den mora­li­schen „com­mon sen­se“ der alten Bun­des­re­pu­blik so genau zu tref­fen – und nicht nur zu tref­fen, son­dern auch zu begrün­den.
Haber­mas ver­tei­digt die viel­leicht nicht per­fek­te, so aber doch leid­lich erfolg­rei­che poli­ti­schen Kul­tur der Bon­ner Repu­blik gegen die Pro­pa­gis­ten eines selbst­be­wuß­ten wie­der­ver­ein­ten Deutsch­lands. Hat­te er sich in sei­nem gro­ßen Pro­jekt „Fak­ti­zi­ät und Gel­tung“ (1994) dar­auf beschränkt, die ethi­sche Grun­de­gung sei­ner Theo­rie des Rechts­staats zu leis­ten, so ver­legt er sich in sei­nem neu­en Werk „Die Ein­be­zie­hung des Ande­ren“ vor­nehm­lich auf Anwen­dungs­fra­gen – Fra­gen, in denen sich die bewähr­te mora­li­sche Intui­ti­on der Deut­schen zuneh­mend in die Defen­si­ve getrie­ben fühlt. Haber­mas’ Ver­dienst ist es, ihr auf ver­ständ­li­che Art star­ke Argu­men­te zuzu­spie­len.
Was Haber­mas am meis­ten beschäf­tigt, ist die Fra­ge, wie sich ein poli­ti­schen Gemein­we­sen inte­griert. Es geht ihm um das Selbst­ver­ständ­nis der Bür­ger, ihre Iden­ti­tät und ihre Bereit­schaft, die­se mit ande­ren zu tei­len – es geht um die Ein­be­zie­hung des Ande­ren. Und um die­se Fra­ge geht es in ver­schie­de­ner Hin­sicht. Sie betrifft einer­seits die Inte­gra­ti­on aus­län­di­scher Mit­bür­ger in unse­re Gemein­schaft, sie betrifft auch die Inte­gra­ti­on von Min­der­hei­ten in die Gesamt­ge­sell­schaft, und sie betrifft die Inte­gra­ti­on Deutsch­lands in den über­grei­fen­den Zusam­men­hang der euro­päi­schen und der Welt­ge­mein­schaft.
In allen drei Fra­ge­be­rei­chen bezieht Haber­mas eine Posi­ti­on, die der mora­li­schen Intui­ti­on des Bun­des­re­pu­bli­ka­ners Rech­nung trägt. Für die Aus­län­der in Deutsch­land for­dert er eine offen­si­ve Ein­wan­de­rungs­po­li­tik, die ihnen die Teil­nah­me am poli­ti­schen Leben ermög­licht. Von reli­giö­sen, eth­ni­schen oder sozia­len Min­der­hei­ten erwar­tet er die Bereit­schaft zur Anwen­dung ihrer von der Ver­fas­sung ver­brief­ten poli­ti­schen Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten, bestrei­tet eben des­halb aber jedes Recht auf Sepa­ra­ti­on und Selb­stän­dig­keit. Und ana­log dazu plä­diert er für ein schritt­wei­ses Abtre­ten der natio­nal­staat­li­chen Sou­ve­rä­ni­tät zuguns­ten rechts­för­mig orga­ni­sier­ter, inter­na­tio­na­ler Zusam­men­schlüs­se.
Die­se Bei­spie­le sind nicht die Frucht einer bestimm­ten, „lin­ken“ Welt­sicht von Haber­mas. Sie ent­sprin­gen viel­mehr sei­ner Theo­rie einer legi­ti­mem, rechts­staat­lich orga­ni­sier­ten Poli­tik. Das heißt: Haber­mas geht aus von der Fra­ge, an wel­chem nor­ma­ti­ven Kri­te­ri­um bemes­sen wer­den kann, ob ein Gemein­we­sen mora­lisch gerecht­fer­tigt ist. Und mit dem erar­bei­te­ten nor­ma­ti­ven Begriff eines Gemein­we­sens an der Hand, kann er die genann­ten Ein­zel­fra­gen im Sin­ne die­ses Kri­te­ri­ums einer gerech­ten Poli­tik beant­wor­ten.
Wie, so Haber­mas’ Kern­fra­ge, lässt sich Moral – und ineins damit die Legi­ti­mi­tät von Herr­schaft – unter Bedin­gun­gen des „nach­me­ta­phy­si­schen Den­kens“ über­haupt noch begrün­den? Im ers­ten Teil von „Ein­be­zie­hung des Ande­ren“ umreißt er knapp die sei­nen Getreu­en ver­trau­te Ant­wort: In einer plu­ra­lis­ti­schen Welt, die ihre Moral nicht mehr aus einem all­seits selbst­ver­ständ­li­chen Ethos schöp­fen kann, muss sie ihren Halt in der kom­mu­ni­ka­ti­ven Ver­nunft der Men­schen haben. Ver­ein­fa­chend gesagt: Wenn uns nichts ande­res bleibt, als uns über mora­li­sche Fra­gen gesprächs­wei­se zu ver­stän­di­gen, dann ist die Ein­hal­tung bezie­hungs­wei­se Siche­rung der Bedin­gun­gen ver­stän­di­gungs­ori­en­tier­ter Dis­kur­se die höchs­te Norm. Dazu gehö­ren sol­che „Basics“ wie die Bereit­schaft, die Mei­nung des ande­ren zu hören, Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten gewalt­frei zu lösen, die Wür­de der Men­schen unab­hän­gig von ihrer Mei­nung zu respek­tie­ren.
Die­se „Basics“ bil­den das nor­ma­ti­ve Gerüst eines auf kei­ne ande­re Moral mehr ein­zu­schwö­ren­den Gemein­we­sens. Sie neh­men Gestalt an in den Grund­rechts­ka­ta­lo­gen der west­li­chen Ver­fas­sun­gen und mar­kie­ren als sol­che die Eck­pfei­ler eines demo­kra­ti­schen Rechts­staa­tes. Demo­kra­tisch muss der Rechts­staat sein, weil allein die Betei­li­gung der Bür­ger an den poli­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zun­gen die nor­ma­tiv erfor­der­li­che gemein­sa­me Aus­spra­che über das je zu Tuen­de gewähr­leis­tet. Kurz: In einer säku­la­ren und plu­ra­len Welt ist der demo­kra­ti­sche Rechts­staat die ein­zig legi­ti­me poli­ti­sche Ord­nung.
Die­ses Kon­zept einer „deli­be­ra­ti­ven Poli­tik“ hat eine wich­ti­ge Kon­se­quenz für das Staats­ver­ständ­nis. Staat ist ihm zufol­ge kei­ne sub­stan­zi­ell eigen­stän­di­ge Grö­ße, son­dern der fort­wäh­ren­de, in Insti­tu­tio­nen kana­li­sier­te Pro­zess der Wil­lens­ar­ti­ku­la­ti­on und ‑durch­set­zung sei­ner Staats­bür­ger. Für die­se wie­der­um bedeu­tet dies, dass sie nicht qua Teil­ha­be an einem über­in­di­vi­du­el­len Staats­sub­jekt Staats­bür­ger sind, son­dern qua Mit­wir­ken am gemein­schaft­li­chen, poli­ti­schen Pro­zess.
Mit die­sem Gedan­ken ist die Ant­wort auf die Fra­ge nach der mora­lisch akzep­ta­blen Iden­ti­tät von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern bereits gege­ben. Man gehört zu einem Gemein­we­sen durch das gemein­sam geteil­te, stän­dig im Pro­zess befind­li­che Mit­wir­ken an Poli­tik und Rechts­ord­nung. Staats­bür­ger­li­che Iden­ti­tät beruht weder in der Zuge­hö­rig­keit zu einer eth­ni­schen Volks­ge­mein­schaft, noch in einer geteil­ten Kul­tur und Reli­gi­on.
Dar­aus erklärt sich Haber­mas’ schar­fe Ableh­nung der Nati­on als eines gül­ti­gen Iden­ti­täts­fak­tors. Im Kapi­tel „Hat der Natio­nal­staat eine Zukunft?“ kon­zi­diert Haber­mas zwar, dass die in der fran­zö­si­schen Revo­lu­ti­on erfolg­rei­che Kop­pe­lung von repu­bli­ka­ni­scher Gesin­nung und natio­na­lem Bewusst­sein dem moder­nen Rechts­staat vom Kopf auf die Füße gehol­fen hat. Das bedeu­te aber nicht, dass die­se Kop­pe­lung heu­te noch zu ver­tre­ten wäre. Die Zeit ist vor­an­ge­schrit­ten, und eine gereif­te poli­ti­sche Kul­tur kann und muss die Nati­on heu­te wie eine Lei­ter hin­ter sich las­sen, über die sie zwar stieg, die danach aber über­flüs­sig gewor­den ist.
Selbst wenn die Nati­on irgend­ei­ne legi­ti­mie­ren­de Kraft hät­te, blie­be sie unter den Bedin­gun­gen der Glo­ba­li­sie­rung von Tech­nik, Ver­kehr und Wirt­schaft hoff­nungs­los ver­al­tet. Die welt­um­span­nen­de Dimen­si­on der Mensch­heits­pro­ble­me erfor­dert für Haber­mas eine idea­ler­wei­se welt­um­span­nen­de, min­des­tens aber euro­pa­wei­te poli­ti­sche Form. Euro­pa muss sich, da ist Haber­mas ganz deut­lich, eine gemein­sa­me rechts­staat­li­che Ord­nung geben, damit es auf den aku­ten Pro­blem­be­stand adäquat reagie­ren kann.
„Uto­pie!“, pfle­gen ange­sichts sol­cher Pos­tu­la­te die Euro­pa-Geg­ner und Natio­na­li­täts­freun­de im Lan­de zu wet­tern. Doch gegen jeden Uto­pis­mus-Vor­wurf ist Haber­mas längst resis­tent. Denn gera­de bei der For­de­rung einer trans­na­tio­na­len Poli­tik bewährt sich sein Kon­zept der deli­be­ra­ti­ven Poli­tik. Wenn eine nor­ma­tiv gerecht­fer­tig­te staats­bür­ger­li­che Iden­ti­tät nur noch in der geteil­ten Mit­wir­kung am poli­ti­schen Pro­zess besteht, bedarf es für ein geein­tes Euro­pa nicht einer (uto­pi­schen) euro­päi­schen Volks­ge­mein­schaft, son­dern ledig­lich einer geteil­ten poli­ti­schen Pra­xis der euro­päi­schen Staats­bür­ger.
Aus dem­sel­ben Grund plä­diert Haber­mas für eine offen­si­ve Ein­wan­de­rungs­po­li­tik. Wenn für die poli­ti­sche Iden­ti­tät die kul­tu­rel­le oder reli­giö­se Her­kunft der Bür­ger kei­ne tra­gen­de – wohl aber eine unter­ge­ord­ne­te! – Rol­le spie­len, spricht nichts dage­gen, den in Deutsch­land leben­den Aus­län­dern die glei­chen poli­ti­schen Teil­nah­me­rech­te ein­zu­räu­men wie den ange­stamm­ten Deut­schen. Um Part­ner im poli­ti­schen Pro­zess zu sein, bedarf es kei­ner Volks­ge­nos­sen­schaft.
Ein kla­res Ja zur Inte­gra­ti­on von Aus­län­dern, ein kla­res Ja zu Euro­pa, ein deut­li­ches Nein zu jedem Natio­na­lis­mus – Haber­mas scheut kei­ne schar­fen Kan­ten. Er kann sich dies leis­ten, da sei­ne poli­ti­sche Phi­lo­so­phie in ihrem Kern­be­stand die wich­tigs­ten oppo­nie­ren­den Theo­rien auf­ge­nom­men und pro­duk­tiv inte­griert hat.
Wie die im Schluss­teil sei­nes Buches ver­sam­mel­ten Ant­wor­ten auf Kri­ti­ker unter­schied­li­cher Cou­leur bele­gen, hat er sowohl libe­ra­lis­ti­sche als auch kom­mu­ni­ta­ris­ti­sche Anre­gun­gen in sei­ne Über­le­gun­gen auf­ge­nom­men. Nicht zuletzt das ver­schafft sei­ner Theo­rie Trag­fä­hig­keit. Wer an den alten bun­des­re­pu­bli­ka­ni­schen Wer­ten wie Offen­heit gegen Frem­de, natio­na­le Beschei­den­heit und bür­ger­li­che Mit­spra­che fest­hal­ten will, ist gut bera­ten, sich mit dem Arse­nal der Haber­mas­schen Argu­men­te ver­traut zu machen. cq