Allgemeine Reise- u. Kursbedingungen

Stand: Janu­ar 2023

1. Anmeldung

Mit Ihrer schrift­li­chen oder münd­li­chen Anmel­dung bie­tet der Kun­de dem Ver­an­stal­ter Dr. Chris­toph Quarch (nach­fol­gend Ver­an­stal­ter genannt) den Abschluss eines Ver­tra­ges über die Teil­nah­me an dem in der Anmel­dung genann­ten Phi­lo­so­phie­kurs | Phi­lo­so­phierei­se | Mytho­lo­gi­sche Rei­se an. Abge­schlos­sen wird die­ser Ver­trag durch die schrift­li­che Annah­me­er­klä­rung (Buchungs­be­stä­ti­gung) des Veranstalters.

2. Bezahlung

Mit Erhalt der Buchungs­be­stä­ti­gung wird eine Anzah­lung in Höhe von 25% des auf­ge­ru­fe­nen Reisepreises/Kurspreises höchs­tens € 500,- pro Person/Buchungsplatz fäl­lig. Die Anzah­lung wird auf den Rei­se-/Kurs­preis ange­rech­net. Die Rest­zah­lung wird spä­tes­tens 40 Tage vor Rei­se­an­tritt fäl­lig. Ist der voll­stän­di­ge Rei­se­preis bis 40 Tage vor Rei­se­an­tritt nicht bei dem Ver­an­stal­ter ein­ge­gan­gen, so wird die­ser dem Kun­den eine Nach­frist zur Zah­lung set­zen. Lässt der Kun­de die Nach­frist ver­strei­chen ohne den Rei­se­preis voll­stän­dig zu beglei­chen, so kann der Ver­an­stal­ter vom Ver­trag zurück­tre­ten. Die­ser wird dann von sei­ner Leis­tungs­pflicht frei und kann von dem Kun­den die ent­spre­chen­den Rück­tritts­kos­ten gemäß Nr. 4 verlangen.

3. Preis- und Leistungsänderungen

Rei­se- oder Kurs­leis­tun­gen erge­ben sich aus der Aus­schrei­bung im jewei­li­gen Rei­se­pro­gramm. In den Rei­se- | Kurs­leis­tun­gen sind ent­hal­ten: Ver­pfle­gung| Unter­kunft | Aus­flü­ge | Ein­hei­ten (eventl. auch durch Co-Refe­ren­ten) wie aus­ge­schrie­ben. Der Ver­an­stal­ter behält sich vor, die aus­ge­schrie­be­nen und mit der Buchung bestä­tig­ten Prei­se im Fal­le der Erhö­hung der Beför­de­rungs­kos­ten oder der Abga­ben für bestimm­te Leis­tun­gen, wie z.B. Erhö­hung der ört­li­chen Steuern/Gebühren, wie Hafen- oder Flug­ha­fen­ge­büh­ren oder Ände­run­gen der für die betref­fen­den Rei­se gel­ten­den Wech­sel­kur­se, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhö­hung pro Per­son bzw. Sitz­platz auf den Rei­se­preis aus­wirkt. Preis­er­hö­hun­gen sind dem Kun­den unter Anga­be des Umfangs der Erhö­hung und des Erhö­hungs­grun­des unver­züg­lich, spä­tes­tens 21 Tage vor Rei­se­an­tritt mit­zu­tei­len. Preis­er­hö­hun­gen danach sind nicht zuläs­sig. Bei Preis­er­hö­hun­gen um mehr als fünf Pro­zent oder im Fall einer erheb­li­chen Ände­rung einer wesent­li­chen Rei­se- | Kurs­leis­tung, die den Gesamt­cha­rak­ter der Rei­se ver­än­dert, ist der Kun­de berech­tigt, vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten. Nach der Erklä­rung über Preis­er­hö­hun­gen oder Rei­se-/Kurs­än­de­run­gen durch den Ver­an­stal­ter muss der Kun­de die vor­ge­nann­ten Rech­te unver­züg­lich gel­tend machen. Nicht in Anspruch genom­me­ne Leis­tun­gen: Nimmt der Kun­de ein­zel­ne Kurs­leis­tun­gen, die ihm ord­nungs­ge­mäß ange­bo­ten wur­den infol­ge von vor­zei­ti­ger Rück­rei­se oder aus sons­ti­gen Grün­den nicht in Anspruch, bemüht sich der Ver­an­stal­ter bei den Leis­tungs­trä­gern um Erstat­tung der erspar­ten Auf­wen­dun­gen. Die­se Ver­pflich­tung ent­fällt bei uner­heb­li­chen Leis­tun­gen. Es besteht kein Anspruch auf antei­li­ge Erstat­tung des Rei­se- bzw. Kurspreises.

4. Rücktritts- und Kündigungsrecht seitens des Kunden

Der Kun­de kann jeder­zeit vor Rei­se-/Kurs­be­ginn zurück­tre­ten. Der Zugang einer schrift­li­chen Rück­tritts­er­klä­rung beim Ver­an­stal­ter ist maß­ge­bend. Tritt der Kun­de vom Ver­trag zurück, so kann der Ver­an­stal­ter anstel­le des weg­ge­fal­le­nen Ver­gü­tungs­an­spru­ches Ersatz für die getrof­fe­nen Rei­se­vor­keh­run­gen und/oder Auf­wen­dun­gen in Form einer ange­mes­se­nen Ent­schä­di­gung ver­lan­gen. Dies gilt aus­drück­lich auch für einen Rück­tritt vor Erhalt der Buchungs-/Rei­se­be­stä­ti­gung. Der Ver­an­stal­ter kann den Ersatz­an­spruch pro­zen­tu­al zum Rei­se­preis nach Nähe des Zeit­punk­tes des Rück­tritts zum ver­trag­li­chen Rei­se-/Kurs­be­ginn pau­scha­lie­ren. Dem Kun­den steht es frei, den Nach­weis zu füh­ren, dass dem Ver­an­stal­ter ein gerin­ge­rer bzw. gar kein Scha­den ent­stan­den ist. Die Höhe der Rück­tritts­pau­scha­le ist von der gewähl­ten Leis­tung abhän­gig. Beach­ten Sie bit­te unbe­dingt etwa­ige abwei­chen­de Anga­ben in den Buchungs­be­din­gun­gen oder ein­zel­nen Angeboten!

Die Stor­no­ge­büh­ren berech­nen sich zum einen pro Per­son in Pro­zen­ten des Rei­se-/Kurs­prei­ses wie folgt:

a) Bei Phi­lo­so­phie­pau­schal­rei­sen (Grie­chen­land-Ita­li­en)

bis zum 40.Tag vor Rei­se­be­ginn 25% | bis zum 15.Tag vor Rei­se­be­ginn 50% | bis zum 7. Tag vor Rei­se­be­ginn 75% | bis zum 1. Tag vor Rei­se­be­ginn 90% und bei Nicht­an­tritt zum Rei­se­be­ginn 100%.

b) Bei Phi­lo­so­phie­kur­sen (ohne Pau­schal­an­ge­bo­te Übernachtung/Hotel etc.)

bis zum 22.Tag vor Rei­se­be­ginn 25% | bis zum 7. Tag vor Rei­se­be­ginn 40% | ab dem 6. Tag vor Rei­se­be­ginn 75% und bei Nicht­an­tritt am ers­ten Rei­se/-Kurs­tag 100%.

Für die Bear­bei­tung der Stor­nie­rung berech­nen wir eine Pau­scha­le von Euro 75 zzgl. MWSt.

Der Ver­an­stal­ter behält sich vor, anstel­le der vor­ste­hen­den Pau­scha­len eine höhe­re, indi­vi­du­ell berech­ne­te Ent­schä­di­gung zu for­dern, soweit er nach­weist, dass ihm wesent­lich höhe­re Auf­wen­dun­gen als die jeweils anwend­ba­re Pau­scha­le ent­stan­den sind. In die­sem Fall ist der Ver­an­stal­ter ver­pflich­tet, die gefor­der­te Ent­schä­di­gung unter Berück­sich­ti­gung der erspar­ten Auf­wen­dun­gen und einer etwa­igen, ander­wei­ti­gen Ver­wen­dung der Rei­se­leis­tun­gen kon­kret zu bezif­fern und zu bele­gen. Rück­tritts­ge­büh­ren sind auch dann zu zah­len, wenn sich ein Rei­se­teil­neh­mer nicht recht­zei­tig zu den in den Rei­se­do­ku­men­ten bekannt gege­be­nen Zei­ten am jewei­li­gen Abflug­ha­fen oder Abrei­se­ort ein­fin­det oder wenn die Rei­se wegen Feh­lens der Rei­se­do­ku­men­te wie z.B. Rei­se­pass oder Visa oder aus einem ande­ren Grund den der Rei­se­teil­neh­mer zu ver­tre­ten hat, nicht ange­tre­ten wird.

5. Umbuchung

Möch­te der Kun­de nach sei­ner ver­bind­li­chen Buchung Ände­rung hin­sicht­lich des Rei­se­ter­mins oder der Unter­kunft vor­ge­nom­men bekom­men, kann der Ver­an­stal­ter ein Umbu­chungs­ent­gelt in Höhe von € 50,- pro Buchung erhe­ben. Umbu­chungs­wün­sche des Kun­den sind nur bis vier Wochen vor Reiseantritt/Kursantritt mög­lich, danach ist nur noch ein Rück­tritt vom Rei­se­ver­trag und gleich­zei­ti­ge Neu­an­mel­dung mög­lich. Dies gilt nicht bei Umbu­chungs­wün­schen, die nur gering­fü­gi­ge Kos­ten ver­ur­sa­chen wür­den. Dem Kun­den bleibt das Recht vor­be­hal­ten, zu bewei­sen, dass gerin­ge­re Kos­ten ent­stan­den sind, als mit dem Umbu­chungs­ent­gelt gefordert.

Bis zum Rei­se­an­tritt kann der Kun­de ver­lan­gen, dass ein Drit­ter in sei­ne Rech­te und Pflich­ten aus dem Rei­se­ver­trag ein­tritt. Es bedarf dazu der Mit­tei­lung an den Ver­an­stal­ter. Die­ser kann der Teil­nah­me einer Ersatz­per­son wider­spre­chen, wenn die­se den beson­de­ren Rei­se­er­for­der­nis­sen nicht genügt oder ihre Teil­nah­me gesetz­lich bzw. behörd­li­che Vor­schrif­ten des In- oder Ziel­lan­des ent­ge­gen­ste­hen. Tritt ein Drit­ter an die Stel­le des ange­mel­de­ten Teil­neh­mers ist der Ver­an­stal­ter berech­tigt, für die ihm durch die Teil­nah­me der Ersatz­per­son ent­ste­hen­den Bear­bei­tungs­kos­ten eine Pau­scha­le in Höhe von € 25,- zu ver­lan­gen. Gegen­über Leis­tungs­trä­gern (z.B. Hotels etc.) ent­ste­hen­de Mehr­kos­ten wer­den geson­dert berech­net. Der Nach­weis mit dem Ein­tritt des Drit­ten nicht ent­stan­de­ner oder wesent­lich nied­ri­ge­rer Kos­ten bleibt Ihnen unbe­nom­men. Für den Rei­se-/Kurs­preis und die durch den Ein­tritt der Ersatz­per­son ent­ste­hen­den Kos­ten haf­ten der ange­mel­de­te Teil­neh­mer und die Ersatz­per­son als Gesamtschuldner.

6. Rücktritt durch den Veranstalter Dr. Christoph Quarch

Der Ver­an­stal­ter kann vom Rei­se-/Kurs­ver­trag in fol­gen­den Fäl­len vor Antritt der Reise/Beginn des Kur­ses oder nach Antritt der Reise/Beginn des Kur­ses kündigen.

a) Ohne Ein­hal­tung einer Frist
Wenn der Kun­de die Durch­füh­rung der Rei­se unge­ach­tet einer Abmah­nung sei­tens des Ver­an­stal­ters nach­hal­tig stört oder wenn der Kun­de sich in sol­chem Maße ver­trags­wid­rig ver­hält, dass die sofor­ti­ge Auf­he­bung des Ver­tra­ges gerecht­fer­tigt ist. Kün­digt der Ver­an­stal­ter, so behält er den Anspruch auf den Rei­se-/Kurs­preis; er muss sich jedoch den Wert der erspar­ten Auf­wen­dun­gen sowie die­je­ni­ge Vor­tei­le anrech­nen las­sen, die er aus der ander­wei­ti­gen Ver­wen­dung der nicht in Anspruch genom­me­nen Leis­tung erlangt, ein­schließ­lich der ihm von den Leis­tungs­trä­gern gut­ge­brach­ten Beträge.

b) Bis zu 28 Tage vor Reisantritt/Kursbeginn
Bei Nicht­er­rei­chen einer aus­ge­schrie­be­nen Min­dest­teil­neh­mer­zahl, wenn in der Rei­se-/Kurs­aus­schrei­bung ent­spre­chend dar­auf hin­ge­wie­sen wur­de. In jedem Fall ist der Ver­an­stal­ter ver­pflich­tet, den Kun­den unver­züg­lich nach Ein­tritt der Vor­aus­set­zun­gen für die Nicht­durch­füh­rung der Rei­se hier­von in Kennt­nis zu set­zen und ihm die Rück­tritts­er­klä­rung unver­züg­lich zuzu­lei­ten. Der Kun­de erhält den ein­ge­zahl­ten Rei­se-/Kurs­preis unver­züg­lich zurück.

c) Außer­ge­wöhn­li­che Umstän­de
Wird die Reise/der Kurs infol­ge nicht vor­aus­seh­ba­rer höhe­rer Gewalt, durch extre­me Wet­ter­be­din­gun­gen oder poli­ti­sche Unru­hen erheb­lich erschwert, gefähr­det oder beein­träch­tigt, so kön­nen sowohl der Ver­an­stal­ter als auch der Kun­de den Ver­trag kün­di­gen. Wird der Ver­trag gekün­digt, so kann der Ver­an­stal­ter für die bereits erbrach­ten oder zur Been­di­gung der Rei­se noch zu erbrin­gen­den Leis­tun­gen eine ange­mes­se­ne Ent­schä­di­gung ver­lan­gen. Wei­ter­hin ist der Ver­an­stal­ter ver­pflich­tet, die not­wen­di­gen Maß­nah­men zu tref­fen, ins­be­son­de­re falls der Ver­trag die Rück­be­för­de­rung umfasst den Kun­den zurück­zu­be­för­dern. Die Mehr­kos­ten für die Rück­be­för­de­rung sowie übri­ge Mehr­kos­ten fal­len dem Kunden/Reisenden zur Last.

7. Haftung

Der Ver­an­stal­ter haf­tet im Rah­men der Sorg­falts­pflicht für eine gewis­sen­haf­te Rei­se-/Kurs­vor­be­rei­tung, für die sorg­fäl­ti­ge und gewis­sen­haf­te Aus­wahl und die Über­wa­chung der Leis­tungs­trä­ger, für die Rich­tig­keit der Rei­se-/Kurs­aus­schrei­bung aktu­ell auf sei­ner Webseite.

Liegt ein Man­gel vor, kann der Reisende/Kursteilnehmer unbe­scha­det der Her­ab­set­zung des Rei­se­prei­ses (Min­de­rung) oder der Kün­di­gung Scha­den­er­satz ver­lan­gen, es sei denn, der Man­gel der Reise/der Man­gel des Kur­ses beruht auf einem Umstand, den der Ver­an­stal­ter nicht zu ver­tre­ten hat.
Der Ver­an­stal­ter beschränkt die ver­trag­li­che Haf­tung für Schä­den, die nicht Kör­per­schä­den sind, auf den ein­fa­chen Reisepreis/Kurspreis (je Kundin/Kunde und Reise/Kurs) für die Zei­ten der Kurs­ein­hei­ten. (Phi­lo­so­phie­ein­hei­ten). Der Ver­an­stal­ter haf­tet nicht für Leis­tungs­stö­run­gen, Per­so­nen- und Sach­schä­den im Zusam­men­hang mit Fremd­leis­tun­gen, die ledig­lich ver­mit­telt wer­den (z.B. Aus­flü­ge, Sport- und Tanz­ver­an­stal­tun­gen, Thea­ter­be­su­che, Aus­stel­lun­gen, Beför­de­rungs­leis­tun­gen von und zum aus­ge­schrie­be­nen Aus­gangs- und Ziel­ort). Wenn die­se Leis­tun­gen in der Rei­se­aus­schrei­bung und der Buchungs­be­stä­ti­gung aus­drück­lich unter Anga­be des ver­mit­tel­ten Ver­trags­part­ners als Fremd­leis­tun­gen so ein­deu­tig gekenn­zeich­net wer­den, dass sie für den Rei­sen­den erkenn­bar nicht Bestand­teil der Rei­se­leis­tung des Ver­an­stal­ters sind. Der Ver­an­stal­ter haf­tet jedoch für Leis­tun­gen, wel­che die Beför­de­rung von Kun­den vom aus­ge­schrie­be­nen Aus­gangs­ort der Rei­se zum aus­ge­schrie­be­nen Ziel­ort, Zwi­schen­be­för­de­run­gen wäh­rend der Rei­se und die Unter­brin­gung wäh­rend der Rei­se beinhal­ten sowie wenn und inso­weit für einen Scha­den des Kun­den die Ver­let­zung von Hinweis‑, Auf­klä­rungs- oder Orga­ni­sa­ti­ons­pflich­ten des Ver­an­stal­ters ursäch­lich gewor­den ist.

Für die geführ­ten Wan­de­run­gen, Aus­flü­ge, Besu­che von Ver­an­stal­tun­gen oder ähn­li­chen Leis­tun­gen, die fakul­ta­tiv sind, über­nimmt der Ver­an­stal­ter kei­ner­lei Haf­tung, die Kurs­teil­neh­mer gehen auf eige­nes Risi­ko. Für die Unterkunft/Verpflegung am Ort des Phi­lo­so­phie­kur­ses über­nimmt der Ver­an­stal­ter kei­ne Haf­tung. Der Kun­de nimmt am zusätz­lich zum Phi­lo­so­phie­kurs ange­bo­te­nen Begleit­pro­gramm auf eige­nes Risi­ko teil.

8. Mitwirkungspflicht

Der Kun­de ist ver­pflich­tet bei auf­ge­tre­te­nen Leis­tungs­stö­run­gen im Rah­men der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen mit­zu­wir­ken even­tu­el­le Schä­den zu ver­mei­den oder gering­zu­hal­ten. Der Kun­de ist ins­be­son­de­re ver­pflich­tet, sei­ne Bean­stan­dun­gen unver­züg­lich dem Ver­an­stal­ter und Rei­se­lei­ter Dr. Chris­toph Quarch mit­zu­tei­len. Unter­lässt der Kun­de die­se Mit­wir­kungs­pflicht, ent­steht kein Anspruch auf Minderung.

9. Datenschutzbestimmungen

Bit­te ent­neh­men Sie die Daten­schutz­be­stim­mun­gen auf www.christophquarch.de – Link „Daten­schutz­er­klä­rung”. Bei Fra­gen hier­zu wen­den Sie sich an Büro Dr. Chris­toph Quarch info@christophquarch.de | Tel. +49 661 9525954.

10. Gerichtsstand

Gerichts­stand für Ansprü­che gegen den Ver­an­stal­ter Dr. Chris­toph Quarch ist Fulda.

11. Gültigkeit

Die­se all­ge­mei­nen Bedin­gun­gen erkennt jeder Kun­de als Bestand­teil des Rei­se-/Kurs­ver­tra­ges an. Die Unwirk­sam­keit ein­zel­ner Bestim­mun­gen des Rei­se­ver­tra­ges hat nicht die Unwirk­sam­keit des gan­zen Rei­se­ver­tra­ges zur Folge.

12. Versicherungen – Empfehlung

Es wird emp­foh­len eine übli­che Rei­se­kos­ten­rück­tritts- bzw. Rei­se­kos­ten­ab­bruch­ver­si­che­rung, Unfall­ver­si­che­rung, Aus­land­kran­ken­ver­si­che­run­gen usw. abzuschließen.

Ful­da, 23. Janu­ar 2023
Chris­toph Quarch

Kontaktdaten

Dr. phil. Chris­toph Quarch | Post­fach 1643 | 36006 Ful­da
Tele­fon +49 (0)661 9525954 | Fax +49 (0)661 9525956 | info@christophquarch.de

Bankverbindung

Spar­kas­se Ful­da
IBAN: DE65 5305 0180 0048 4073 73 | SWIFT/BIC: HELADEF1FDS

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