Allgemeine Reise- u. Kursbedingungen

Stand: Januar 2023

1. Anmeldung

Mit Ihrer schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter Dr. Christoph Quarch (nachfolgend Veranstalter genannt) den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an dem in der Anmeldung genannten Philosophiekurs | Philosophiereise | Mythologische Reise an. Abgeschlossen wird dieser Vertrag durch die schriftliche Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) des Veranstalters.

2. Bezahlung

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des aufgerufenen Reisepreises/Kurspreises höchstens € 500,- pro Person/Buchungsplatz fällig. Die Anzahlung wird auf den Reise-/Kurspreis angerechnet. Die Restzahlung wird spätestens 40 Tage vor Reiseantritt fällig. Ist der vollständige Reisepreis bis 40 Tage vor Reiseantritt nicht bei dem Veranstalter eingegangen, so wird dieser dem Kunden eine Nachfrist zur Zahlung setzen. Lässt der Kunde die Nachfrist verstreichen ohne den Reisepreis vollständig zu begleichen, so kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Dieser wird dann von seiner Leistungspflicht frei und kann von dem Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten gemäß Nr. 4 verlangen.

3. Preis- und Leistungsänderungen

Reise- oder Kursleistungen ergeben sich aus der Ausschreibung im jeweiligen Reiseprogramm. In den Reise- | Kursleistungen sind enthalten: Verpflegung| Unterkunft | Ausflüge | Einheiten (eventl. auch durch Co-Referenten) wie ausgeschrieben. Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Erhöhung der örtlichen Steuern/Gebühren, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder Änderungen der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Preiserhöhungen sind dem Kunden unter Angabe des Umfangs der Erhöhung und des Erhöhungsgrundes unverzüglich, spätestens 21 Tage vor Reiseantritt mitzuteilen. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als fünf Prozent oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reise- | Kursleistung, die den Gesamtcharakter der Reise verändert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Nach der Erklärung über Preiserhöhungen oder Reise-/Kursänderungen durch den Veranstalter muss der Kunde die vorgenannten Rechte unverzüglich geltend machen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Nimmt der Kunde einzelne Kursleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden infolge von vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, bemüht sich der Veranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen. Diese Verpflichtung entfällt bei unerheblichen Leistungen. Es besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reise- bzw. Kurspreises.

4. Rücktritts- und Kündigungsrecht seitens des Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reise-/Kursbeginn zurücktreten. Der Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter ist maßgebend. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann der Veranstalter anstelle des weggefallenen Vergütungsanspruches Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und/oder Aufwendungen in Form einer angemessenen Entschädigung verlangen. Dies gilt ausdrücklich auch für einen Rücktritt vor Erhalt der Buchungs-/Reisebestätigung. Der Veranstalter kann den Ersatzanspruch prozentual zum Reisepreis nach Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglichen Reise-/Kursbeginn pauschalieren. Dem Kunden steht es frei, den Nachweis zu führen, dass dem Veranstalter ein geringerer bzw. gar kein Schaden entstanden ist. Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten Leistung abhängig. Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben in den Buchungsbedingungen oder einzelnen Angeboten!

Die Stornogebühren berechnen sich zum einen pro Person in Prozenten des Reise-/Kurspreises wie folgt:

a) Bei Philosophiepauschalreisen (Griechenland-Italien)

bis zum 40.Tag vor Reisebeginn 25% | bis zum 15.Tag vor Reisebeginn 50% | bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 75% | bis zum 1. Tag vor Reisebeginn 90% und bei Nichtantritt zum Reisebeginn 100%.

b) Bei Philosophiekursen (ohne Pauschalangebote Übernachtung/Hotel etc.)

bis zum 22.Tag vor Reisebeginn 25% | bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 40% | ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 75% und bei Nichtantritt am ersten Reise/-Kurstag 100%.

Für die Bearbeitung der Stornierung berechnen wir eine Pauschale von Euro 75 zzgl. MWSt.

Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder Visa oder aus einem anderen Grund den der Reiseteilnehmer zu vertreten hat, nicht angetreten wird.

5. Umbuchung

Möchte der Kunde nach seiner verbindlichen Buchung Änderung hinsichtlich des Reisetermins oder der Unterkunft vorgenommen bekommen, kann der Veranstalter ein Umbuchungsentgelt in Höhe von € 50,- pro Buchung erheben. Umbuchungswünsche des Kunden sind nur bis vier Wochen vor Reiseantritt/Kursantritt möglich, danach ist nur noch ein Rücktritt vom Reisevertrag und gleichzeitige Neuanmeldung möglich. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen würden. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, zu beweisen, dass geringere Kosten entstanden sind, als mit dem Umbuchungsentgelt gefordert.

Bis zum Reiseantritt kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Veranstalter. Dieser kann der Teilnahme einer Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihre Teilnahme gesetzlich bzw. behördliche Vorschriften des In- oder Ziellandes entgegenstehen. Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers ist der Veranstalter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten eine Pauschale in Höhe von € 25,- zu verlangen. Gegenüber Leistungsträgern (z.B. Hotels etc.) entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen. Für den Reise-/Kurspreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

6. Rücktritt durch den Veranstalter Dr. Christoph Quarch

Der Veranstalter kann vom Reise-/Kursvertrag in folgenden Fällen vor Antritt der Reise/Beginn des Kurses oder nach Antritt der Reise/Beginn des Kurses kündigen.

a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung seitens des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn der Kunde sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reise-/Kurspreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenige Vorteile anrechnen lassen, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

b) Bis zu 28 Tage vor Reisantritt/Kursbeginn
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reise-/Kursausschreibung entsprechend darauf hingewiesen wurde. In jedem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reise-/Kurspreis unverzüglich zurück.

c) Außergewöhnliche Umstände
Wird die Reise/der Kurs infolge nicht voraussehbarer höherer Gewalt, durch extreme Wetterbedingungen oder politische Unruhen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Veranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sowie übrige Mehrkosten fallen dem Kunden/Reisenden zur Last.

7. Haftung

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Reise-/Kursvorbereitung, für die sorgfältige und gewissenhafte Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger, für die Richtigkeit der Reise-/Kursausschreibung aktuell auf seiner Webseite.

Liegt ein Mangel vor, kann der Reisende/Kursteilnehmer unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise/der Mangel des Kurses beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
Der Veranstalter beschränkt die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den einfachen Reisepreis/Kurspreis (je Kundin/Kunde und Reise/Kurs) für die Zeiten der Kurseinheiten. (Philosophieeinheiten). Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sport- und Tanzveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort). Wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung des Veranstalters sind. Der Veranstalter haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich geworden ist.

Für die geführten Wanderungen, Ausflüge, Besuche von Veranstaltungen oder ähnlichen Leistungen, die fakultativ sind, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung, die Kursteilnehmer gehen auf eigenes Risiko. Für die Unterkunft/Verpflegung am Ort des Philosophiekurses übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Kunde nimmt am zusätzlich zum Philosophiekurs angebotenen Begleitprogramm auf eigenes Risiko teil.

8. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken eventuelle Schäden zu vermeiden oder geringzuhalten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter und Reiseleiter Dr. Christoph Quarch mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkungspflicht, entsteht kein Anspruch auf Minderung.

9. Datenschutzbestimmungen

Bitte entnehmen Sie die Datenschutzbestimmungen auf www.christophquarch.de – Link „Datenschutzerklärung“. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an Büro Dr. Christoph Quarch info@christophquarch.de | Tel. +49 661 9525954.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Ansprüche gegen den Veranstalter Dr. Christoph Quarch ist Fulda.

11. Gültigkeit

Diese allgemeinen Bedingungen erkennt jeder Kunde als Bestandteil des Reise-/Kursvertrages an. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Reisevertrages zur Folge.

12. Versicherungen – Empfehlung

Es wird empfohlen eine übliche Reisekostenrücktritts- bzw. Reisekostenabbruchversicherung, Unfallversicherung, Auslandkrankenversicherungen usw. abzuschließen.

Fulda, 23. Januar 2023
Christoph Quarch

Kontaktdaten

Dr. phil. Christoph Quarch | Postfach 1643 | 36006 Fulda
Telefon +49 (0)661 9525954 | Fax +49 (0)661 9525956 | info@christophquarch.de

Bankverbindung

Sparkasse Fulda
IBAN: DE65 5305 0180 0048 4073 73 | SWIFT/BIC: HELADEF1FDS

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